VERMITTLUNGSVERTRAG

zwischen
BCS-IT GmbH (im Folgenden „SaleVali“ genannt)
Adresse: Hans-Böckler-Straße 40, 40764 Langenfeld

und
Partner

1. Vertragsgegenstand

SaleVali bietet dem Partner die Möglichkeit, Kunden zu vermitteln und dafür eine Provision in Höhe von $20\%$ der vom vermittelten Kunden tatsächlich gezahlten Beträge zu erhalten.

Die Provision wird pro vermittelten Kunden für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren (24 Monate) ab dessen erster Zahlung an SaleVali gezahlt, solange der Kunde die Anwendung weiterhin nutzt und Zahlungen leistet. Nach Ablauf dieser zwei Jahre entfällt der Provisionsanspruch für diesen Kunden.

 

2. Provisionsregelung

Der Partner erhält eine Provision gemäß den folgenden Bedingungen:

     a) Vor Erreichen von 10 vermittelten Kunden:

Solange der Partner weniger als zehn zahlende Kunden vermittelt hat, erhält er eine einmalige Provision basierend auf der ersten Zahlung jedes vermittelten Kunden:

Kundenbeitrag Einmalige Provision

Kundenbeitrag(erste Monat) 

Provision(einmälig) 

Bis zu 20 Euro

50 Euro

21 – 50 Euro

100 Euro

51 – 100 Euro

150 Euro

Über 100 Euro

250 Euro

 

     b) Ab dem zehnten vermittelten Kunden:

Sobald der Partner insgesamt mindestens zehn zahlende Kunden erfolgreich vermittelt hat, erhält er ab diesem Zeitpunkt eine laufende Provision in Höhe von 20 % auf alle zukünftigen Zahlungen der vermittelten Kunden – einschließlich der ersten neun Kunden.

Die laufende Provision gilt nicht rückwirkend für bereits vergangene Zahlungen, sondern ausschließlich für zukünftige Zahlungen ab dem Zeitpunkt, an dem der zehnte zahlende Kunde erfolgreich vermittelt wurde.

     c) Auszahlung:

Die Auszahlung der jeweiligen Provision erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der relevanten Kundenzahlung auf das vom Partner angegebene Konto.

 

3. Pflichten des Partners

  1. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass die von ihm geworbenen Kunden korrekte Informationen angeben.
  2. Der Partner gibt der geworbenen Person eine Referenzinformation, die diese bei der Registrierung angeben muss.
  3. Der Partner verpflichtet sich, die Marke SaleVali positiv und in Übereinstimmung mit den Marketingrichtlinien von SaleVali und geltendem Recht zu präsentieren. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, Werbung stets klar als solche zu kennzeichnen.

 

4. Vorteile für vermittelte Kunden

Kunden, die sich über den Partner registrieren, erhalten in den ersten 2 Monaten kostenlosen Zugang zu den Dienstleistungen von SaleVali.

In den darauffolgenden 4 Monaten erhalten sie 20 % Rabatt auf die Dienstleistungen von SaleVali.

 

5. Laufzeit und Kündigung

  1. Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Genehmigung in Kraft und bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft.
  2. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
  3. Im Falle einer Kündigung bleiben Provisionsansprüche für Kunden, die vor dem Kündigungszeitpunkt vermittelt wurden, weiterhin bestehen, jedoch maximal bis zum Ende des in Ziffer 1 festgelegten Zeitraums von zwei Jahren pro Kunde, solange diese Kunden die Anwendung nutzen und Zahlungen leisten.
  4. Nach Wirksamwerden der Kündigung besteht kein Anspruch mehr auf Provisionen für neu vermittelte Kunden.

 

6. Haftung

Der Partner haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit der geworbenen Kunden. SaleVali ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden, die durch falsche Angaben des Partners oder der Kunden entstehen.

Zusätzlich gelten die folgenden Bestimmungen: Der Partner verpflichtet sich, SaleVali von jeglichen Ansprüchen Dritter (insbesondere wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher, markenrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Natur), die aufgrund eines Verstoßes des Partners gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen geltendes Recht entstehen, vollumfänglich freizustellen. Dies umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten). Im Falle einer Inanspruchnahme von SaleVali durch Dritte aufgrund eines Verhaltens des Partners, hat SaleVali einen Regressanspruch gegen den Partner in Höhe der entstandenen Schäden und Kosten.

 

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

 

8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


letzte Aktualisierung: 03.09.2025